Die ASR A2.2 (Kap. 6) schreibt eine wiederkehrende Feuerlöscher-Prüfung bzw. Wartung in Betrieben vor. Die Prüfung soll laut Gesetzgeber mindestens in 2 Jahresabständen durch einen Fachmann erfolgen. Werden Mängel festgestellt, müssen die Feuerlöscher instand gesetzt oder ausgetauscht werden. Mit Ahoch2 haben Sie einen qualifizierten und verlässlichen Partner, der Ihre Feuerlöscher prüfen und Ihre Feuerlöscher instand halten kann, egal welche Modelle oder Marken Sie in Ihrem Betrieb haben.
Unsere Servicetechniker werden bei uns intern zu hoch qualifizierten Fachmännern/-frauen ausgebildet, so dass Sie sich bei der Instandhaltung Ihrer Feuerlöscher mit uns auf einen professionellen Dienstleister verlassen können.
Warum muss man einen Feuerlöscher warten lassen?
Der Feuerlöscher muss im Ernstfall Sachwerte und besonders Leben schützen! Ein Brand sollte schon vor einer weiten Ausbreitung gestoppt werden um folgenschwere Schäden zu vermeiden. Dies gelingt nur , wenn in jedem Augenblick davon ausgegangen werden kann, dass der Feuerlöscher zu 100 Prozent betriebsbereit ist. Die Prüfung auf sichere Betriebsbereitschaft kann ausschließlich eine ausgebildete Fachkraft durchführen. Das muss dann immer nach einem Zeitintervall von maximal zwei Jahren geschehen.
Was kostet die Wartung eines Feuerlöschers?
Die Wartung eines oder mehrerer Feuerlöscher muss durch eine fachkundige Person erfolgen. Dies dauert je nach Größe und Art des Feuerlöschers etwa 15 bis 30 Minuten. Dabei setzen sich die Kosten der Wartung einerseits aus den Anfahrtskosten zusammen. Es kommen auch die Kosten des Arbeitsaufwandes und die Kosten der auszutauschenden Teile dazu. Insgesamt sollte mit Kosten zwischen 20 und 50 Euro kalkuliert werden. - Mit steigender Anzahl der Feuerlöscher sinken die Kosten jedes einzelnen Feuerlöschers. - Aufladefeuerlöscher sind wartungsfreundlicher und auch günstiger in der Wartung. - Die Kosten der Wartung sind abhängig vom Grad der Beschädigung und/oder der Abnutzung.
Instandhaltung und Prüfung fahrbarer Feuerlöscher
Alle beschriebenen Maßnahmen und Anforderungen können unter Beachtung der vom Hersteller herausgegebenen Instandhaltungsanweisung sowie der Regelungen der BetrSichV auch auf fahrbare, von Hand betätigte Löschgeräte bis 250 kg übertragen werden.
Für die Wartung des Feuerlöschers liegt die Verantwortung beim Besitzer des Feuerlöschers. In der Regel ist das also der Arbeitgeber. Nach der aktuellen Gesetzeslage ist im unternehmerischen Kontext auch ein Wartungsintervall von 2 Jahren vorgeschrieben.
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